Parkieren am Berg.
Fahrbewilligungen für das Befahren von Feld-, Flur- , Wald- und Alpstrassen
Das Befahren von Feld-, Flur-, Wald- und Alpstrassen ist seit Inkraftsetzung des neuen Gesetzes am 1. August 2023 nur noch mit Bewilligung gestattet. Es können Tages-, Wochen- oder Saisonbewilligungen gelöst werden. Die Bewilligung berechtigt das Befahren der Alpstrasse auf der gekennzeichneten Länge (siehe Fahrverbotstafel zu Beginn der Alpstrasse) sowie das Parkieren des Fahrzeugs auf den signalisierten Parkplätzen. Die Bewilligung gilt für den ganzen Tag und gilt für alle Alpstrassen in der Gemeinde Surses. Eine Übersicht finden Sie auf der Karte ganz unten auf dieser Seite.
Erläuterungen zu den Parkplätzen
- Die Fahrbewilligung wird im Tal an der entsprechenden Hinweistafel/Fahrverbotstafel zu Beginn der Alpstrasse gelöst. Die Bewilligung kann via ParkingPay oder TWINT gelöst werden. Bei den signalisierten Parkplätzen hat es ebenfalls eine Hinweistafel mit dem entsprechende ParkingPay oder TWINT-Code, sollten Sie die Tafel im Tal verpasst haben. Grundsätzlich muss die Bewilligung aber vor dem Befahren der Alpstrasse gelöst werden.
- Sollten Sie kein ParkingPay oder TWINT besitzen, können Sie die Fahrbewilligung am Schalter der Gemeindeverwaltung Surses in Tinizong beziehen. An den Wochenenden können Sie Tages- oder Wochenbewilligungen (keine Saisonbewilligungen) auch im Tourismusbüro in Savognin beziehen, sofern der Schalter geöffnet ist. Öffnungszeiten Tourismusbüros Savognin.
- Das Parkieren ist nur auf den signalisierten Parkplätzen erlaubt.
- Die Fahrbewilligungen laufen über das Kennzeichen des Fahrzeugs. Kontrollieren Sie bei der Eingabe Ihr Kennzeichen genau. Wir können im System keine Anpassungen an Kennzeichen vornehmen. Bei falscher Eingabe müssen Sie erneut eine Fahrbewilligung lösen, ansonsten riskieren Sie eine Busse.
- Lassen Sie sich nicht beirren durch die PLZ 7453 und Zone 901 auf allen Hinweistafeln. Aus abrechnungstechnischen Gründen musste auf allen Tafeln die PLZ der Gemeindeverwaltung Surses angegeben werden und diese befindet sich in Tinizong (PLZ 7453). Ihre gelöste Fahrbewilligung gilt in der gesamten Gemeinde Surses.
- Tarife: CHF 5.00 pro Tag, CHF 20.00 pro Woche, CHF 60.00 pro Saison. (Ausnahme Parkplatz Alp Flix)
- Bewilligungen für Maiensässhütten berechtigen nicht zum parkieren auf den signalisierten Parkplätzen. Maiensässbesitzer wenden sich bitte bezüglich Fahrbewilligung an die Gemeindeverwaltung Surses.
- Fehlbare Fahrzeughalter werden mit CHF 100.00 gebüsst.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Surses
Veia Cantunala 57
7453 Tinizong
info@surses.ch
+41 81 659 11 60
www.surses.ch
FAQ Fahr- und Parkbewilligungen
Wo kann ich mit der Bewilligung/Parkticket parkieren? | Das Parkieren ist nur auf den markierten Parkplätzen erlaubt. Ausnahme Alp Flix, hier ist ein separates Parkticket vor Ort zu lösen. Siehe Übersichtskarte weiter unten. |
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Muss ich für jeden Parkplatz eine neue Bewilligung lösen? | Nein, Sie können während der Gültigkeit einer Bewilligung alle auf der Karte markierten Parkplätze nutzen. |
Wieso hat die Alp Flix einen eigenen Tarif? | Die Alp Flix zieht viele Besucher an. Da der Parkplatz begrenzt ist, wollen wir durch eine eigene Tarifgestaltung die Besucher ermutigen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. |
Kann ich mit dieser Bewilligung alle Feldwege der Gemeinde Surses befahren? | Nein, die Bewilligung/das Parkticket berechtigt nur zum Befahren der direkten Zufahrten zu den markierten Parkplätzen. Für das Befahren aller anderen Wege ist eine Ausnahmebewilligung notwendig. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.surses.ch |
Darf ich auf dem Weg zum Parkplatz das Fahrzeug auch am Wegesrand parkieren? | Nein, das Fahrzeug darf nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen parkiert werden. |
Wo kann ich eine Saisonbewilligung lösen? | Über Parkingpay oder Easy Pay (jederzeit und standortunabhängig, 7453 Tinizong / Zone 901). Bei der Gemeindeverwaltung Surses in Tinizong, während Schalteröffnungszeiten. Beim Tourismusbüro Savognin während Schalteröffnungszeiten. |
Wo kann ich eine Tages- oder Wochenbewilligung lösen? | Über Parkingpay oder Easy Pay (jederzeit und standortunabhängig, 7453 Tinizong / Zone 901). Bei der Gemeindeverwaltung Surses in Tinizong, während Schalteröffnungszeiten. Beim Tourismusbüro Savognin während Schalteröffnungszeiten. Bei den Automaten in Parsonz (PP gegenüber Rest. Belavista) und Salouf (Ende Dorf Richtung Ziteil) |
Welche Zahlungsmittel werden akzeptiert? | TWINT (nur für Tages- und Wochenbewilligungen). Parkingpay und Easy Park mit allen gängigen Kreditkarten, Überweisung und LSV. Bei der Gemeindeverwaltung mit allen gängigen Karten sowie Bargeld. Beim Tourismusbüro nur mit Bargeld. |
Wo kann ich die Bewilligung lösen, wenn ich kein Smartphone habe? | Bei der Gemeindeverwaltung Surses in Tinizong, während Schalteröffnungszeiten. Beim Tourismusbüro Savognin während Schalteröffnungszeiten. Bei den Automaten in Parsonz (PP gegenüber Rest. Belavista) und Salouf (Ende Dorf Richtung Ziteil) |
Wie lange ist meine Tages- oder Wochenbewilligung gültig? | Die Tages- und Wochenbewilligungen sind für die gelösten Kalendertage gültig. |
Wie lange kann ich die Wege und Parkplätze mit meiner Saisonbewilligung nutzen? | Während der Wintermonate gilt «Wintersperre». Diese wird jeweils mit einem Schild «Wintersperre» gekennzeichnet. Die Strassen werden im Frühjahr – je nach Witterungsverhältnissen – geöffnet, d.h. wenn das Schild «Wintersperre» entfernt ist, ist die Strasse wieder befahrbar und die Parkplätze nutzbar. |
Wie teuer sind die verschiedenen Bewilligungen? | CHF 5.00 pro Tag. CHF 20.00 pro Woche. CHF 60.00 pro Saison (Ausnahme: Parkplatz Alp Flix) |
Welchen Ort und welche Zone muss ich bei ParkingPay, Easy Park oder Twint angeben? | Für alle Parkplätze ausserorts ausser Alp Flix 7453 Tinizong und Zone 901. Andere Parkplätze sind mit der entsprechenden Nummer gekennzeichnet. |
Darf ich nach dem Fahrverbotszeichen mit dem Zusatz «mit Bewilligung der Gemeinde» weiterfahren? | Sofern eine Parkbewilligung am Ort des Parkierens nachgelöst wird, können Sie das Fahrverbot überfahren. |
Darf ich das Fahrzeug über Nacht stehen lassen? | Ja, sofern eine gültige Parkbewilligung für alle Kalendertage besteht. |
Darf ich im Fahrzeug übernachten? | Eine Übernachtung im Fahrzeug ist nur im Notfall gestattet und das Fahrzeug muss immer in fahrbereitem Zustand sein. Campieren ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. |
Kontakt
Gemeindeverwaltung Surses
Veia Cantunala 57
7453 Tinizong
info@surses.ch
+41 81 659 11 60
www.surses.ch